Allgemeines Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwareentwicklung
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Softwareentwicklungsverträge mit lieblinx™ GmbH. Fremde Vertragsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn lieblinx™ GmbH dies schriftlich bestätigt hat. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich vereinbarten Klausel möglichst nahe kommt.
2. Schutzrechte Dritter
lieblinx™ GmbH erklärt, dass das vertragsgegenständliche Programm einschließlich der Pläne und Dokumentationen frei von Rechten Dritter ist.
In dem Fall, dass die vertragsgemäße Nutzung des Programms durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt wird, kann lieblinx™ GmbH nach seiner Wahl das Programm entweder auf seine Kosten so abändern, dass Rechte Dritter nicht mehr beeinträchtigt werden oder aber auf seine Kosten die Befugnis erwirken, dass das Programm uneingeschränkt vertragsgemäß genutzt werden darf. Die Ablauf- und Funktionsfähigkeit des Programms darf dadurch nur in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang beeinträchtigt werden.
lieblinx™ GmbH hat den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Auftraggeber aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf das vertragsgegenständliche Programm einschließlich der zugehörigen Dokumentationen und Pläne erhoben werden, freizustellen und übernimmt unter den Voraussetzungen und im Umfang der hier festgelegten Bestimmungen die alleinige Haftung gegenüber denjenigen, die die Schutzrechtsverletzung geltend machen.
Werden gegen einen Vertragsteil von dritter Seite Schutzrechte in Bezug auf das vertragsgegenständliche Programm geltend gemacht, hat dieser Vertragsteil die Geltendmachung dem jeweils anderen Vertragsteil unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Gewährleistung:
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es nahezu unmöglich ist, Software völlig fehlerfrei zu erstellen beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass das Programm nach dem bei Vertragsschluss bestehenden aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu erstellen ist. Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik bedeutet nicht, dass jede einzelne Softwarekomponente auf dem aktuellsten Stand sein muss. Vielmehr ist es ausreichend, wenn die Zusammenstellung der einzelnen Softwarekomponenten sich in der Anwendung als zuverlässig erwiesen hat und allein die Gewähr für einen weitgehend störungsfreien Ablauf des Programms bietet.
lieblinx™ GmbH leistet Gewähr dafür, dass das Programm gemäß den Vorgaben der Spezifikation entwickelt und eingerichtet wird. Unerhebliche Abweichungen, die den Gebrauch des Programms nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Gleiches gilt für erhebliche Abweichungen, die darauf beruhen, dass das Programm innerhalb der Testphase nicht oder nur unzureichend unter Praxisbedingungen erprobt und getestet worden ist. Die vorstehende Gewährleistung bezieht sich auch nicht auf Mängel, die auf Veränderungen der Software durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
lieblinx™ GmbH übernimmt keine Gewähr für den reibungslosen Ablauf des Programms, wenn der Auftraggeber dieses mit nicht geschultem oder nicht ausreichend geschultem Personal bedient. Er haftet in diesem Fall insbesondere nicht für Bedienungsfehler.
Etwaige auch nach der Abnahme noch vorhandene Fehler hat der Auftraggeber lieblinx™ GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich unter Beschreibung der Erscheinungsformen mitzuteilen.
Der Entwickler übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, soweit diese auf nicht durchgeführter oder mangelhafter Datensicherung des Auftraggebers bestehen.
Bei Mängeln, die die Gebrauchsfähigkeit des Programms zum vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Zweck erheblich mindern oder aufheben, hat der Auftraggeber gegen lieblinx™ GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung. In diesem Fall hat lieblinx™ GmbH das Recht, nach seiner Wahl die Mängel zu beseitigen oder das Programm durch ein mängelfreies Programm auszutauschen. Die Kosten der Nacherfüllung trägt lieblinx™ GmbH. Im Fall des Scheiterns der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, und die vereinbarte Vergütung entsprechend der Gebrauchsbeeinträchtigung herabzusetzen.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Ende des Jahres der Anspruchsentstehung und Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels, spätestens jedoch zehn Jahre ab Entstehung.
4. Allgemeine Haftungsbegrenzungen
Uneingeschränkt haftet lieblinx™ GmbH gegenüber dem Auftraggeber nur für Schäden, die der Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung ihrer Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden.
Bei Sach- und Vermögensschäden, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit der in Ziffer 1 benannten Personen verursacht worden sind, ist die Haftung des Entwicklers auf einen Geldbetrag von maximal 2500 EUR begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen.
5. Nutzungsrechte
Das Programm ist einschließlich der zugehörigen Pläne und Dokumentationen urheberrechtlich geschützt. Sämtliche originären Rechte, insbesondere sämtliche Urheberrechte, liegen bei lieblinx™ GmbH.
lieblinx™ GmbH überträgt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, das vertragsgegenständliche Programm in Form des Objektcodes auf seinen dafür vorgesehenen Anlagen einzusetzen. Er ist ohne ausdrückliche Genehmigung von lieblinx™ GmbH nicht berechtigt, das Programm zu verändern, zu kopieren, weiterzuentwickeln oder zu verbreiten. Nicht umfasst von obiger Rechtseinräumung sind die von lieblinx™ GmbH eingesetzten Programmierwerkzeuge und Tools in Form von Compilern oder dergleichen, die dieser zur Übersetzung des Quellcodes und Generierung des Objektcodes einsetzt.
6. Testphase - Funktionsprüfung - Abnahme
Auf dem auf die Fertigstellungsmitteilung folgenden Werktag hat der Auftraggeber das Programm unter Praxisbedingungen, also im Onlinebetrieb zu erproben und zu testen. Hierfür trägt der Auftraggeber Sorge. Dabei sind die festgestellten Fehler zu protokollieren. Die Testphase endet mit einer Funktionsprüfung durch den Auftraggeber nach Maßgabe der im SOR niedergelegten Funktionen, Anforderungen und Modalitäten (final release).
Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn das Programm die vertraglich vorgegebenen Anforderungen im Wesentlichen erfüllt. Werden dem Auftraggeber während der Funktionsprüfung gegenüber den vertraglichen Vorgaben Abweichungen an dem Programm bekannt, so hat er lieblinx™ GmbH dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach der Funktionsprüfung hat der Auftraggeber gegenüber lieblinx™ GmbH unverzüglich schriftlich die Abnahme des Programms zu erklären. Unwesentliche Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahmeerklärung gilt als abgegeben, wenn der Auftraggeber gegenüber lieblinx™ GmbH nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung der Fertigstellungsmitteilung (beta release) der Abnahme unter Angabe der Gründe ausdrücklich widerspricht.
7. Vorzeitige Vertragsbeendigung:
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nur entsprechend den vertraglich festgelegten und im Übrigen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung steht lieblinx™ GmbH auf jeden Fall ein Betrag in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung für die Erstellung des Pflichtenheftes (SOR) zu. Für den Fall, dass die Vertragsparteien als Bestandteil der ursprünglich vereinbarten Vergütung ein Umsatzbeteiligungsmodell vorgesehen hatten, ist lieblinx™ GmbH im Falle einer Kündigung nach § 649 S. 1 BGB berechtigt, auch diesen Teil der Vergütung nach den Regelungen des § 649 S. 2 BGB sogleich zu verlangen. Hierbei sind die gemeinsamen Vorstellungen der Parteien zur Zeit des Vertragschlusses über die voraussichtliche Höhe der zu erzielenden Umsätze zu Grunde zu legen.
8. Aufrechnung
Der Auftraggeber kann gegen lieblinx™ GmbH nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, die ihren Grund nicht in diesem Vertragsverhältnis haben. Dies gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
9. Schriftform - Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher oder sonstiger Form existieren nicht. Vertragsergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
10. Erfüllungsort - Gerichtsstand - Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin. lieblinx™ GmbH bleibt es unbenommen, etwaige Ansprüche am gesetzlichen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ergänzend vereinbaren die Parteien die Anwendung von Werkvertragsrecht.
Stand Juli 2006
Domain, Pflege und Hosting
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Domain-, Pflege- & Hostingverträge mit lieblinx™ GmbH. Fremde Vertragsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn lieblinx™ GmbH dies schriftlich bestätigt hat. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglich vereinbarten Klausel möglichst nahe kommt.
Die Beantragung einer com / net / org / biz / info-Domainregistrierung und die Pflege der Domain durch lieblinx™ GmbH erfolgt unter Einbeziehung der AGBs der Firma pro.vider.de Internetagentur GmbH. Diese sind einsehbar unter http://pro.vider.de/agb.htm. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG (Deutsche Domainvergabestelle) für de-Domainregistrierungen sind einsehbar unter http://www.denic.de. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber lieblinx™ GmbH, die AGBs der pro.vider.de Internetagentur GmbH, im Falle von .de-Domains die Vergaberichtlinien der DENIC eG, zwingend einzuhalten. Für at-Domainregistrierungen gelten die Vergaberichtlinien der NIC.AT, für ch-Domainregistrierungen gelten die der SWITCH und für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend.
2. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so können diese gemäß gültiger Preisliste berechnet werden. Alle Nutzungsentgelte sind sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Abgerechnet wird jährlich oder monatlich. Preiserhöhungen während der Laufzeit von Vorauszahlungen sind ausgeschlossen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Verzugsfall ist lieblinx™ GmbH berechtigt, die Internet-Präsenz des Antragstellers sofort zu sperren. Zur Wiederaufnahme akzeptiert der Antragsteller eine Reaktivierungspauschale von 20 Euro.
3. Datensicherheit
Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert, soweit dies im Angebot enthalten ist. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Kennwort anzufordern, das wir dann per Fax zustellen.
4. Servicebeschreibung, Vertragslaufzeit, Kündigung
Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Passwort kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Service zustande. Dieser wird gemäß geltender Preisliste abgerechnet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch uns bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist ausgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils 30 Tage zum Monatsende kündbar. Die Mindestlaufzeit beträgt 1 bzw. 3 Monate – je nach Angebot. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist lieblinx™ GMBH berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für die laufenden Monate erhobenen Kosten werden in diesem Fall erstattet. Auch wenn die Rechnung vom Kunden teilweise oder komplett nicht beglichen wurde, kann lieblinx™ GmbH den Vertrag fristlos kündigen.
5. Veröffentlichte Inhalte
Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass wir berechtigt sind den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist.
Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD verstoßen könnten.
6. Haftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma lieblinx™ GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Firma lieblinx™ GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfens der Firma lieblinx™ GmbH gilt.
Für Schadensersatzansprüche aller Art haftet die Firma lieblinx™ GmbH unabhängig von der Art oder der Person des Verursachers oder der vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage des Anspruchs stets nur begrenzt auf einen Betrag, der höchstens dem Gesamtwert des Auftrags bis zum Eintritt des schädigenden Ereignisses gemäß § 3 entspricht, es sei denn es handelt sich um einen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn infolge höherer Gewalt oder durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internet, die nicht im Einflussbereich der Firma lieblinx™ GmbH liegen, wird keine Haftung übernommen.
Die Firma lieblinx™ GmbH haftet außerdem nicht dafür, dass die über die Website abgerufenen und eingegebenen Informationen richtig, vollständig und aktualisiert sind, es sei denn es handelt sich um einen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einem Verstoß der Internetseiten des Antragstellers gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet der Kunde der Firma lieblinx™ GmbH auf Ersatz allen hieraus entstehenden direkten und indirekten Schadens, auch Vermögensschadens.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle, in denen eine Partei ein bestimmtes Risiko versichert hat: In diesen Fällen haftet die versicherte Partei bis zu dem Betrag, den sie aufgrund des Versicherungsvertrages von der Versicherung tatsächlich erhält.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist Berlin.
Stand Juli 2006